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IHR ANWALTSBÜRO IN DEN USA

 
FAQ: Fragen und Antworten zum U.S.-Erbrecht

 

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1. Nach welchem Recht werden Erbsachen in den USA entschieden?

Das Erb- und Familienrecht in den USA ist hauptsächlich durch Gesetze des jeweiligen Einzelstaates geregelt. In Kalifornien etwa findet der kalifornische Probate Code in Verbindung mit anderen Gesetzen Anwendung. Formvorschriften und Sachregelungen unterscheiden sich somit von einem Staat zum nächsten, teilweise erheblich.

Beispielsweise ist ein eigenhändiges Testament ohne Bezeugung in Kalifornien formgültig, in Florida hingegen allgemein nichtig. Kalifornien und andere westliche Staaten kennen die eheliche Zugewinngemeinschaft (community property), während Staaten im Osten der USA andere Regelungen zum ehelichen Güterstand haben.

Grundsätzlich wird in Erbsachen das Recht desjenigen Staates angewendet, in dem der Erblasser zur Zeit des Todes “domiziliert” (dauerhaft wohnhaft) war. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei - im Gegensatz zum deutschen Recht - keine Rolle. Zumeist gilt der letzte Hauptwohnsitz als “Domizil”. Schwierige Fragen können jedoch auftreten, wenn etwa der Erblasser in einen anderen Staat umzog, um zeitweilig bei Familienmitgliedern zu wohnen.

2. Welche Pflichtteilsregeln gelten in den USA?      

In den meisten U.S.-Staaten (etwa Kalifornien) unterliegen testamentarische Verfügungen keiner Pflichtteilsregelung. Zum Beispiel wäre eine testamentarische Gesamtverfügung ausschliesslich zu Gunsten eines Ehegattens unter Übergehung der Kinder des Erblassers in Kalifornien gültig.

Diese Regelung kann im internationalen Rechtsverkehr zwischen den USA und Deutschland oder anderen europäischen Staaten zu diffizilen Problemen führen. Wenn etwa ein in Kalifornien wohnhafter deutscher Staatsangehöriger Vermögenswerte in Deutschland hinterlässt, wäre ein deutsches Gericht gehalten, die Pflichtteilsregelung des BGB anzuwenden. Das zuständige Gericht in den USA würder hingegen allgemein Verfügungen ohne Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen anerkennen.

Somit käme es zu einem Widerspruch zwischen Entscheidungen amerikanischer und deutscher Gerichte. In der Praxis führen solche rechtlichen Konfliktsituations zuweilen zu einem “Rennen zum Gericht” (sog. forum shopping), indem Pflichterben und Verfügungsbegünstigte jeweils das für sie günstigere Gericht anrufen, und sogar versuchen, die für sie ungünstigeren Regelungen durch Veräusserung oder Verschiebung von Vermögenswerten und andere Massnahmen zu unterlaufen.

3. Nach welchen Regeln wird Grundbesitz vererbt?

Während allgemein das Recht des Domizils (Dauerwohnsitz) des Erblassers angewendet wird, gilt eine Sonderregelung für Grundbesitz. Sofern der Nachlass Grundbesitz im Ausland oder in einem anderen US-Staat umfasst, ist auf solche Vermögenswerte das Recht des Landes oder US-Staates anzuwenden, in dem sich der Grundbesitz befindet.

Wenn etwa ein in Kalifornien wohnhafter Erblasser auch Grundbesitz in Deutschland innehat, gelten in Bezug auf solche Nachlasswerte die Regeln des deutschen Rechtes. In solchen Fällen kann eine sogenannte Nachlassspaltung eintreten, d.h. Teile des Nachlasses werden nach unterschiedlichen Gesetzesordnungen behandelt.

4. Wie funktioniert das Nachlassverfahren?

In Kalifornien geht der Nachlass nicht automatisch auf die Testamentsbegünstigten bzw. Erben über. Vielmehr muss hierzu zunächst ein gerichtliches Testamentsanerkennungsverfahren (sog. probate) eingeleitet werden. In bestimmten Fällen stehen abgekürzte Verfahren zur Verfügung.

Die Honorare sowohl des Nachlassverwalters als auch des Anwalts des Nachlassverwalters sind in einer gesetzlichen Gebührentabelle als Prozentsatz des Bruttowertes des Nachlasses (d.h. ohne Berücksictigung von Hypotheken udgl.) geregelt. Bei einem Nachlasswert von $1.000.000 etwas beträgt das Grundhonorar für den Nachlassverwalter und für den Anwalt jeweils $23.000, insgesamt also $46.000. Diese Honorare werden gewöhnlich erst bei Abschluss des Nachlassverwaltungsverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht aus dem Nachlass abgerechnet.

5. Wie funktioniert ein Trust?

Statt Vermögen nach Maßgabe eines Testaments zu vererben, wird in Kalifornien oft ein Trust (sog. “living trust”) errichtet. Vermögenswerte werden von dem Errichter in den Namen des Trusts übertragen und dann von einem Trustverwalter nach Maßgabe der Trustanweisungen zugunsten eines oder mehrer Trustbegünstigter verwaltet.

In den Namen eines Trusts übertragene Vermögenswerte gehören rechtlich nicht mehr zum persönlichen Vermögen des Errichters und werden somit auch nicht mit dem persönlichen Vermögen vererbt. Stattdessen wird die Trustverwaltung von einem Nachfolgeverwalter weitergeführt. Die schriftlichen Trustanweisungen benennen gewöhnlich den oder die Nachfolgeverwalter.

In der Praxis benennt der Errichter des Trusts meist sich selbst sowohl als anfänglichen Trustverwalter als auch als anfänglichen Trustbegünstigten. Praktisch verwaltet also der Errichter das Trustvermögen wie gehabt zu seinen eigenen Gunsten, allerdings jetzt im Namen des Trusts. Wenn der anfängliche Trustverwalter durch Unfähigkeit oder Tod ausscheidet, tritt an seine Stelle ein Nachfolger. Gewöhnlich ist der Nachfolgeverwalter in den Testamentsanweisungen benannt.

Nach dem Tod des anfänglichen Trustbegünstigten bestimmen die Trustanweisungen oft, dass das Trusteinkommen an einen Nachfolgebegünstigten zu bezahlen ist. Es kann auch bestimmt werden, dass das gesamte Trustvermögen an den Nachfolgebegünstigten auszuzahlen und der Trust somit aufzulösen ist. Der Nachfolgebegünstigte wird somit effektiv durch den Trust beerbt, ohne dass ein langwieriges und öffentliches Nachlassverwaltungsverfahren vor einem zuständigen Gericht angestrengt werden muss.

Das Trustrecht ist in Kalifornien seit langem etabliert und wohlentwickelt. Trusts sind erheblich flexibler als testamentarische Nachlassregelungen, allerdings auch komplexer. Ein verlässlicher und kundiger Vermögensverwalter ist für die erfolgreiche Verwaltung des Trustes unabdingbar.

6. Wie können rechtliche Konflikte in Nachlassfragen vorab vermieden werden?

Wenn Vermögenswerte in den USA vorliegen, ist die Beratung mit einem qualifizierten Anwalt in dem entsprechenden Staat unabdingbar. Ein Anwalt kann nach Begutachtung der Umstände des Einzelfalls ein Gesamtkonzept zur Nachlassregelung ausarbeiten, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden bzw. zu vermindern. Wenn bedeutende Vermögenswerte auch in Deutschland oder anderen Ländern vorhanden sind, sollte in enger Zusammenarbeit mit einem deutschen Anwalt ein passendes Gesamtkonzept ausgearbeitet werden. Ein solches Gesamtkonzept kann - je nach Einzelfall - verschiedene Komponenten umfassen:

  • Vermeidung/Verminderung von voraussichtlichen Steuerlasten in den USA, Deutschland und anderen Ländern.

  • Errichtung eines rechtsgültigen Testaments.

  • Nichttestamentarische Nachlassregelungen durch Treuhandverfügungen (living trust).

  • Dauervollmachten für persönliche Sorge und Vermögenswahrung im Falle der verminderten Geschäftsfähigkeit.

  • Sonderregelungen, etwa zur langfristigen Sorge für behinderte Kinder durch treuhänderische Verfügungen, vertrauliche Vermächtnisse, und dergleichen.

Als in Kalifornien zugelassene Kanzlei bieten wir Beratung und rechtliche Vertretung in Fragen der Nachlassplanung, Living Trusts, und anderen rechtlichen Angelegenheiten für Privatpersonen und Firmen.

Wichtige Hinweise: Die obigen Ausführungen dienen zur allgemeinen Information. Sie beziehen sich in erster Linie auf das Erbrecht des US-Staates Kalifornien. Ähnliche Regelungen gelten in den meisten anderen US-Staaten. Im Einzelfall ist rechtliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt in dem entsprechenden US-Staat unabdingbar.